Einladung zur DTSA- und Tanzsternchenabnahme

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 29. Oktober 2015 Geschrieben von Kerstin Jühlke

dtsa-ansteckerDer Vorstand lädt alle Clubmitglieder und externe Interessierte ein, das Deutsche Tanzsportabzeichen oder bei Kindern bis acht Jahren das Deutsche Tanzsternchen zu ertanzen am:

Sonntag, den 8. November 2015

15-17 Uhr

in der Lise-Meitner-Halle der
Otto-Hahn-Schule
(Jenfelder Allee 53, 22043 Hamburg Jenfeld)

 

Clubmitglieder melden sich am besten über Ihre Trainer/ Übungsleiter mit folgenden Informationen bis zum 01.11. an: Name, Geburtsdatum, welche Abnahme zuletzt gemacht wurde, Tänze bzw. Gruppentänze. Externe Interessenten (keine Mitgliedschaft erforderlich!) melden sich bitte direkt bei Gabriele Hansen mit den gleichen Informationen an. Für jede bestandene Prüfung gibt es natürlich wieder Sekt für die Erwachsenen bzw. Schaumküsse für die "Kleinen".

Fragen zur Abwicklung beantwortet Ihnen gerne Gabriele Hansen. Ein paar Informationen gibt es allerdings schon hier:

DTSA
> für alle ab 9 Jahre
> DTSA in Bronze: Erste Abnahme und 3 Tänzen mit jeweils 4 Figuren
> DTSA in Silber: Besitz des Abzeichen in bronz und 4 Tänzen mit jeweils 6 Figuren
> DTSA in Gold: Besitz des Abzeichen in Silber und 5 Tänzen mit jeweils 8 Figuren
jeweils 1,5-2min

tanzsternchenTanzsternchen
> für alle bis zum vollendeten 8 Lebensjahr
> kleine Tanzsternchen: mindestens zwei Tänze
> große Tanzsternchen: Besitz des kleinen Tanzsternchen und mindestens 3 Tänze jeweils mindestens 2 min

Alle Tänze können als Paartanz (auch gleichgeschlechtlich) oder Gruppentanz mit max. 16 Personen gezeigt werdem.

Bewertungskriterien:
Musik (Takt, Rhythmus, Musikalität),
Balancen (statische, dynamische Balance, Führung bei Paartanz)
Bewegungsabläufe (im Raum, im Verlauf der Energieeinheit, eines Bewegungselements)

Jedes Wertungsgebiet wird gesondert beurteilt, wobei jeweils ein Kreuz (X) für eine erbrachte Leistung bzw. eine Null (0) für die nicht erbrachte Leistungzu vergeben sind. ie geforderte Leistung ist in einem Tanz erbracht, wenn mindestens in den Wertungsgebieten Musik und Balancen bzw. Musik und Bewegungsabläufe jeweils ein Kreuz (X) vergeben wurde.

Und nicht vergessen: Bei etlichen Krankenkassen gilt das erbrachte Sportabzeichen als Leistung zum Bonusprogramm!