Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung
Die Tagesordnung:
1. Begrüßung durch die Erste Vorsitzende
2. Begründung der Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung
3. Feststellung der Anwesenheit und der stimmberechtigten Mitglieder
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4. Änderung der Beitrags- und Gebührenordnung §4 (Antrag des Vorstandes)
5. Clubtraining
6. Verschiedenes
In der Mitgliederversammlung sind stimmberechtigt: Ordentliche Mitglieder ab 18 Jahre gemäß § 4 Abs. 1a der Satzung, außerordentliche Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1b der Satzung, Ehrenmitglieder gemäß § 4 Abs. 1c der Satzung und fördernde Mitglieder gemäß § 4 Abs. 1d der Satzung. Mitglieder, deren Mitgliedschaft ruht oder die noch keine 18 Jahre alt sind, haben kein Stimmrecht. Sie sind jedoch als Gäste herzlich willkommen.
Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder beschlussfähig (§8 Abs. 3 der Satzung).