Clubstunden zur Förderung des Club Saltatio Hamburg

Zuletzt aktualisiert: Donnerstag, 02. Juni 2016 Geschrieben von Tobias Brügmann

Kurzbeschreibung

stunden-nachweiskarteZur Ausrichtung von Turnieren und bei anderen Veranstaltung werden viele helfende Hände benötigt. Da die freiwillige Regelung leider nicht genug Helfer hervorbrachte, sind nun alle Teilnehmer am Turniertraining (Einzel und Formationen) verpflichtet, pro Jahr neun Stunden auf Veranstaltungen zu helfen oder ähnliche Tätigkeiten zu erbringen. Die geleisteten Stunden werden auf der Nachweiskarte von einem Vorstandsmitglied festgehalten. 

 

Einsatzmöglichkeiten

Die Einsatzmöglichkeiten werden am Schwarzen Brett im Volkshaus Berne, im Clubspiegel und hier im Internet aufgelistet. Bitte an den genannten Ansprechpartner wenden! 

 

Ansprechpartner

Allgemeine Fragen:
Erste Vorsitzende Kerstin Jühlke

Nachweiskarte/"Abrechnung":
Schatzmeisterin Gabriele Hansen

 

Grundlage

Präzisierung des § 6a Ehrenamtliche Hilfeleitung der Satzung

Diese Vereinbarung regelt die Arbeitsstunden, die Mitglieder im Club Saltatio Hamburg e.V. (im Folgenden Mitglied genannt) zur Förderung des Vereins leisten müssen.

§ 1 Mitglieder

  1. Die Pflicht zur Hilfeleistung haben alle
    a.    Mitglieder, die am Wettkampftraining teilnehmen und das 18. Lebensjahr vollendet haben (Clubbeitrag lt. §3 Abs. 2 a der Beitrags- und Gebührenordnung)
    b.    Gastmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Wettkampftraining teilnehmen.
  2. Eine Ausnahme für Vorstandsmitglieder existiert nicht.
  3. Ausgenommen von der Hilfeleistung sind Paare, die für den Club Saltatio Hamburg e.V. starten, aber nicht am Wettkampftraining teilnehmen.
  4. Als Wettkampftraining zählen alle Leistungstrainings Turniertanz und das Training der Turnierformationen.
  5. Vollendet ein Mitglied in einem Jahr das 18. Lebensjahr, sind anteilige Förderstunden zu erbringen. Die Berechnung erfolgt auf Basis von vollen Monaten beginnend mit dem Monat nach dem Geburtstag.

§ 2 Art und Umfang der Hilfeleistung

  1. Je Mitgliedsmonat hat das Mitglied 0,75 Förderstunden abzuleisten. Dies entspricht 9 Förderstunden in einem Mitgliedsjahr.
  2. Soweit notwendig, kann der Vorstand die Förderstunden je Mitglied für das darauffolgende Jahr neu festsetzen. Die Förderstunden werden aus der voraussichtlichen Anzahl der Gesamtarbeitsstunden des Jahres im Verhältnis der zur Ableistung der Förderstunden verpflichteten Mitglieder errechnet.
  3. Die Bekanntgabe der Pflichtförderstunden für das darauffolgende Jahr werden jeweils bis Ende August festgesetzt und in der Clubzeitung veröffentlicht.
  4. Als Förderstunden zählen z.B. Stunden, die bei eigenen Clubturnieren abgeleistet werden (Protokoll, Kasse, Turnierbüro, Turniermusik, Küche, Tresen etc.). Auch Club-Veranstaltungen wie DTSA-Abnahme oder Werbeveranstaltugen wie „Sport vor Ort“, „Hamburger Sportvergnügen“ oder „Hits4Kids“ können genutzt werden, um Stunden abzuleisten. Eine Zeitstunde entspricht einer Förderstunde. Leistungen, die nicht nach Zeitstunden abgerechnet werden können, werden mit den anzurechnenden Förderstunden ausgeschrieben, z.B.:  Kuchen spenden 1 Förderstunde, Schautanz 2 Förderstunden.
  5. Als Förderstunden zählen auch Einsätze mit Lizenz als Turnierleiter, Beisitzer oder Wertungsrichter bei eigenen Clubveranstaltungen.

§ 3 Verfahren der Einteilung

  1. Mögliche abzuleistende Förderstunden werden rechtzeitig ausgeschrieben. Veröffentlichungen weiterer Einsatzmöglichkeiten für kurzfristige Veranstaltungen können über einen Mailverteiler, per Internet oder durch Aushang am schwarzen Brett im Volkshaus Berne erfolgen.
  2. Jedes Mitglied kann sich auf jede Förderstunde „bewerben“. Die Einteilung und Verteilung der Stunden obliegt soweit nicht anders angegeben dem Festwart für den festlichen Teil und dem Sportwart für den sportlichen Teil. Für sonstige Tätigkeiten sind Ansprechpartner angegeben. Das Recht auf eine bestimmte Förderstunde besteht nicht. Individuelle Wünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt.

§ 4 Umsetzung

  1. Die geleisteten Arbeitsstunden werden auf einer Nachweiskarte eingetragen. Eintragungen dürfen nur Vorstandsmitglieder vornehmen.
  2. Die Verteilung der Nachweise erfolgt bei Neumitgliedern mit der Zusendung der Aufnahmebestätigung, bei Bestandsmitgliedern zusammen mit der Startmarke für das darauffolgende Jahr oder separat per Post. Bestandsmitglieder, die am 01.01. eines Jahres noch keine Nachweiskarte für das aktuelle Jahr erhalten haben, müssen sich bei der Schatzmeisterin melden.
  3. Jedes verpflichtete Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass es die geforderten Arbeitsstunden im Laufe eines Jahres leistet und nachweisen kann.
  4. Hat ein Mitglied mehr Förderstunden abgeleistet als festgesetzt waren, so dürfen maximal die Hälfte der festgesetzten Stunden als Gutschrift in das nächste Jahr übernommen werden. Die Gutschrift auf dem neuen Stundennachweis wird durch die Schatzmeisterin vorgenommen.
  5. Zu viel geleistete Förderstunden können auf Verwandte oder den/die Tanzpartner/in übertragen werden. Dazu sind beide Nachweiskarten bei der Schatzmeisterin mit einem entsprechenden Hinweis einzureichen.
  6. Mitglieder, die Ihren eingeteilten Dienst nicht antreten können, müssen selbst umgehend für Ersatz sorgen und sofort das zuständige Vorstandsmitglied informieren.

§ 5 Folgen einer Weigerung, eines Versäumnisses oder einer mangelhaften Hilfeleistung

  1. Für jede nicht geleistete Förderstunde wird der entsprechende Anteil des Sonderbeitrages laut Beitrags- und Gebührenordnung §4 Abs. 3 fällig.
  2. Der Sonderbeitrag eines jeden Mitgliedes ist laut Beitrags- und Gebührenordnung §4 Abs. 5 fällig.
  3. Sollte ein Mitglied nicht bereit sein, den Sonderbeitrag zu zahlen, wird dieses zunächst dem Vorstand zur Kenntnis gebracht. Dieser wird dann über geeignete Maßnahmen gegenüber dem betreffenden Mitglied entscheiden.
  4. Kann ein Mitglied seine festgesetzten Förderstunden aus zwingenden Gründen nicht erfüllen, muss es mit dem Vorstand eine einvernehmliche Lösung anstreben.
  5. Bei Vorliegen ungewöhnlicher Umstände kann der Clubvorstand Ausnahmeregelungen zulassen. Dieses setzt insbesondere voraus, dass sich das Clubmitglied durch sein bisheriges Wirken im Club Anspruch auf clubkameradschaftliche Hilfe erworben hat.
  6. Bei Verlust des Arbeitsstundennachweises ist gemeinsam mit den zuständigen Vorstandsmitgliedern ein Ersatznachweis zu rekonstruieren. Im Zweifel geht die Regelung zu Lasten des Mitgliedes.
  7. Bei Austritt aus dem Verein hat das betreffende Mitglied nachzuweisen, dass es anteilsmäßig seine Förderstunden erfüllt hat. Eine Startfreigabe für einen anderen Verein ist vor diesem Nachweis nicht möglich. Ggf. zu viel geleistete Stunden können bis zum Ausscheiden übertragen werden, andernfalls verfallen die Stunden.