Beiträge

Zuletzt aktualisiert: Sonntag, 03. Januar 2021 Geschrieben von Administrator

Beitragsübersicht

Mitglieder mit Wettkampftraining (Turniertanz: Einzel/Formation)
   Erwachsene  30,-- Euro
   Jugendliche und ermäßigt
 24,-- Euro
Tanzkreismitglieder
   Erwachsene
 24,-- Euro
   Jugendliche und ermäßigt
 16,-- Euro
   Kinder bis 12 Jahre  13,-- Euro
     

Einmalige Aufnahmegebühr

   Erwachsene  25,-- Euro
   Ermäßigte Beiträge  15,-- Euro

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Beiträge ergeben sich aus der untenstehenden Beitrags- und Gebührenordnung des Club Saltatio Hamburg e.V., die für Einzelheiten und weitere Mitgliedschaften zu Rate zu ziehen ist. 

Zur Aufnahme in den Club bitte diese Formulare ausfüllen: Aufnahmeantrag zum Download (pdf)

 

Beitrags- und Gebührenordnung des Club Saltatio Hamburg e.V.

Präambel

Zugunsten des Leseflusses wird auf eine geschlechtsspezifische Doppelnennung verzichtet.

§ 1 Allgemeines

  1. Diese Beitrags- und Gebührenordnung wird - ohne Bestandteil der Satzung zu sein - von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit beschlossen und geändert.
  2. Die Beitrags- und Gebührenordnung wird den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt und ist danach für alle Mitglieder verbindlich. Bis zur neuen Beschlussfassung bleibt die auf der letzten Mitgliederversammlung verabschiedete Beitrags- und Gebührenordnung in Kraft.
  3. Bei einer Beitrags- bzw. Gebührenerhöhung sind alle Mitglieder zur Nachzahlung verpflichtet, die noch nach der alten Beitrags- und Gebührenordnung gezahlt haben.
  4. Bei rein redaktionellen Änderungen, die insbesondere durch Auflagen des zuständigen Amtsgerichts (Vereinsregister), Banken oder Finanzbehörden notwendig werden, ist der Vorstand ermächtig, redaktionelle Anpassungen in der Beitrags- und Gebührenordnung vorzunehmen.
  5. Redaktionelle Änderungen bedürfen der Einstimmigkeit alle Vorstandsmitglieder. Sie sind im Cluborgan zu veröffentlichen.

 

§ 2 Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr ist sofort bei Aufnahme in den Club fällig. Sie beträgt:

  1. für Einzelmitglieder bis zum 21. Lebensjahr sowie Schüler, Auszubildende und Studenten € 15,00
  2. für die übrigen Einzelmitglieder € 25,00

 

§ 3 Beiträge

  1. Die Beiträge werden grundsätzlich im SEPA-Lastschriftverfahren erhoben und sind jeweils am ersten des laufenden Monats fällig.
  2. Die Beiträge betragen monatlich pro Person für
    1. Mitglieder, die am Wettkampftraining teilnehmen
      1. bis zum 21. Lebensjahr sowie Schüler, Auszubildende und Studenten im Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen, soweit sie das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Nachweis erforderlich) € 24,00
      2. ab 21. Lebensjahr € 30,00
    2. Tanzkreismitglieder, einschl. Rock`n`Roll und Jazz- und Modern Dance
      1. bis zum 12. Lebensjahr € 13,00
      2. bis zum 18. Lebensjahr sowie Schüler, Auszubildende und Studenten im Vollzeitstudium an Universitäten und Fachhochschulen, soweit sie das 30. Lebensjahr noch nicht überschritten haben (Nachweis erforderlich) € 16,00
      3. ab 18. Lebensjahr - bei zwei Monaten Sommerpause bzw. Pausen in den Schulferien € 24,00
    3. Mitglieder ohne Teilnahme am Clubtraining (inaktive Mitglieder) € 12,00
    4. Mitglieder ohne Inanspruchnahme der Clubleistungen (passive Mitglieder) € 5,00
    5. Außerordentliche Mitglieder, wird durch den Clubvorstand festgesetzt
    6. Fördernde Mitglieder, wird durch den Clubvorstand festgesetzt
    7. Gastmitglieder und Zeitmitglieder, wird vom Clubvorstand festgesetzt, jedoch nicht niedriger als die unter § 3 Abs. 2 a und b genannten Sätze. Der Vorstand kann die Aufnahmegebühr erlassen.
    8. Ruhen der Mitgliedschaft € 5,00
    9. Nimmt ein Mitglied mit Beiträgen nach Buchst. a oder b an weiteren beitragspflichtigen sportlichen Aktivitäten nach Buchstabe b teil, wird der niedrigere Beitrag auf die Hälfte gesenkt.
    10. Sind mehr als drei in häuslicher Gemeinschaft lebende Familienangehörige Clubmitglieder, wird ab dem vierten Familienmitglied jeweils der niedrigste Beitrag / werden die niedrigsten Beiträge nicht erhoben. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen.

 

§ 4 Kosten

  1. Für nicht durch SEPA-Lastschriftverfahren entrichtete Beiträge ist für jede Einzelüberweisung eine Gebühr von € 1,50 zusätzlich für erhöhten Arbeitsaufwand zu zahlen.
  2. Für Monatsbeträge, die nicht bis zum 20. eines jeden Monats an den Club entrichtet sind, wird ein Säumniszuschlag in Höhe von € 0,50 pro Person erhoben.
  3. Der Verein erhebt von jedem Mitglied, das am Wettkampftraining teilnimmt, einen jährlichen Sonderbeitrag. Die Höhe des Sonderbeitrages ergibt sich aus der Anzahl der abzuleistenden Förderstunden multipliziert mit € 10,00 je Förderstunde.
  4. Der Verein richtet im Interesse seiner Mitglieder und aufgrund der Verpflichtungen innerhalb des Tanzsportverbandes eigene Veranstaltungen aus oder beteiligt sich an der Ausrichtung. Die Erhebung des Sonderbeitrages sichert die Durchführung dieser Veranstaltungen und bedeutet eine Beteiligung der Mitglieder, in deren Interesse sie stattfinden. Ein Anspruch auf Durchführung einer Veranstaltung in der eigenen Startgruppe wird dadurch allerdings nicht erworben.
  5. Der Sonderbeitrag ist am Ende eines jeden Kalenderjahres oder bei Ausscheiden fällig. Er wird spätestens drei Monate nach Ende eines jeden Kalenderjahres erhoben. Er kann ganz oder teilweise erlassen werden, wenn das Mitglied entsprechend § 6a der Satzung und den dazu vom Vorstand mit Zustimmung der Mitgliederversammlung festgelegten Regeln im Vorjahr seiner Pflicht zur Hilfeleistung nachgekommen ist. Die Entscheidung trifft der Erste Vorsitzende.

 

§ 5 Wechsel der Mitgliedschaft

  1. Nur schriftliche Anträge gelten als gestellt.
  2. Die Bearbeitung des Antrages erfolgt stets nur für den Monat, der dem Antragsmonat folgt, keinesfalls also rückwirkend oder für den laufenden Monat.
  3. Anträge sollen nur in wirklich notwendigen Fällen gestellt werden.
  4. Ein Fernbleiben von den Clubabenden begründet keinen späteren Antrag auf rückwirkenden Wechsel der Mitgliedschaft.
  5. Ein Wechsel der Mitgliedschaft von einer Gruppe mit höherem Beitrag in eine Gruppe mit niedrigerem Beitrag ist stets nur nach einer Übergangszeit von einem Monat möglich.
  6. Ruhen der Mitgliedschaft kann nur auf das Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Frist von drei Monaten beantragt werden. Der Antrag kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden. Der Antragsteller darf bei Ablehnung nicht schlechter gestellt werden, als wenn zum gleichen Termin der Austritt erklärt worden wäre.
  7. Der Wechsel in eine höhere Beitragsgruppe erfolgt automatisch von dem Monat an, in dem die Voraussetzungen für die niedrigere Beitragsgruppe entfallen sind. Es bedarf hierzu also keines Antrages. Sofern erneut die Voraussetzungen für den Wechsel in eine niedrigere Beitragsgruppe gegeben sind, bedarf es auch eines neuen Antrages. Solange dieser Antrag nicht gestellt wird, ist der Beitrag der bisherigen höheren Beitragsgruppe zu zahlen.

 

§ 6 Ausnahmen

  1. Bei Vorliegen ungewöhnlicher Umstände kann der Clubvorstand Ausnahmeregelungen zulassen. Dieses setzt insbesondere voraus, dass sich das Clubmitglied durch sein bisheriges Wirken im Club Anspruch auf clubkameradschaftliche Hilfe erworben hat.
  2. Ein einfaches Fernbleiben von den Clubabenden, noch dazu ohne jede Erklärung, schließt eine Ausnahmeregelung auf jeden Fall aus.

 

§ 7 Austritt oder Ausschluss

  1. Bei Austritt oder Ausschluss ist das Mitglied verpflichtet, eventuelle Beitragsrückstände unverzüglich zu begleichen.
  2. Ein Austritt kann stets nur mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres (31.3./30.6./30.9./31.12.) schriftlich erklärt werden.

 

(Letzte Änderung in der Mitgliederversammlung vom 22.04.2017 - gültig ab 01. Juli 2017)